Verbotsschilder - keine Relevanz!
Im Bereich Probstzella wurden ohne Rechtsgrundlage Fahrverbotsschilder aufgestellt. Gemäß Thüringer Waldgesetz ist das Radfahren auf Forst und Waldwegen erlaubt, Waldbesitzer haben zudem die Ausschilderung von Strecken des öffentlichen Interesses zu dulden. Also einfach den Schildern nachfahren und nicht beeindrucken lassen ...